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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER Firma Gress Marketing

Inhaltsverzeichnis:

  1. Geltungsbereich
  2. Zustandekommen des Vertrages
  3. Speicherung des Vertragstextes
  4. Daten
  5. Leistungsumfang
  6. Mitwirkung des Kunden
  7. Domain und E-Mail
  8. Haftung
  9. Datenschutz
  10. Zahlungsbedingungen
  11. Eigentumsvorbehalt
  12. Markenrechte
  13. Rechteübertragung
  14. Haftung
  15. Laufzeit und Kündigung
  16. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand
  17. Sonstige Bestimmungen

Stand: April 2023

1. Geltungsbereich 
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Gress Marketing, nachstehend „Gress Marketing“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Kunde“ genannt. AGB des Kunden finden ausdrücklich keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn Gress Marketing der Einbeziehung der AGB des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
1.2 Der Kunde versichert, die Beauftragung von Gress Marketing, nur als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, also im Rahmen der Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit vorzunehmen.
1.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Kunde muss den Widerspruch innerhalb von vier Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an Gress Marketing  absenden. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so wird der Vertrag zu den bisher geltenden Bedingungen fortgesetzt.

2. Zustandekommen des Vertrages 
Ein Vertrag mit Gress Marketing  kommt durch die Unterschrift vor Ort (Digital auf Tablet oder auf Papiervertrag) oder durch die Übermittlung des unterschriebenen Vertrages per Fax/E-Mail/Post oder durch Online-Bestellung und die jeweils anschließende Auftragsbestätigung durch Gress Marketing zustande.

3. Speicherung des Vertragstextes 
Im Falle eines Online-Vertragsabschlusses wird der Vertragstext der Bestellung nicht von Gress Marketing gespeichert. Der Kunde kann diesen jedoch in der Regel vor der Versendung der Bestellung sichern, indem er jeden Schritt der Bestellung über den Bildschirm, über den Browser oder als Bildschirmfoto ausdruckt.

4. Daten 
Der Kunde stellt Gress Marketing von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Im Falle eines Datenverlustes kann Gress Marketing nicht haftbar gemacht werden, sofern dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt. Der Kunde verpflichtet sich, beim Nichtverschulden bzw. Vertreten müssen von Gress Marketing, alle erforderlichen Daten erneut unentgeltlich an den diesen zu übermitteln.

5. Leistungsumfang 
5.1 Die von Gress Marketing zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus diesem Vertrag, sowie der in der Auftragsbestätigung.
5.2 Basierend auf den Wünschen und Informationen des Kunden wird dessen von Gress Marketing erstellte Website von Gress Marketing gemäß den WOptionerstellt. Änderungen werden schnellstmöglich durchgeführt, die Bearbeitungszeit hängt jedoch vom Aufwand und Änderungsaufkommen ab. Auch wenn Gress Marketing den Anspruch hat, sämtliche Änderungswünsche im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung abbilden zu können, besteht dieser Anspruch nicht seitens des Kunden. Im Zweifel liegt die Entscheidung, ob eine Änderung im Rahmen des Tarifumfangs vorgenommen werden kann, bei Gress Marketing. Eine vollständige Umgestaltung oder ein Neuaufbau der Website ist nicht Teil der Serviceleistungen und kann separat in Auftrag gegeben werden.
5.3 Feedback und Änderungswünsche sind über das von Gress Marketing  per E-Mail an thomas@gress-marketing.de zu übermitteln. Ein Anspruch auf die Wahrnehmung von Vor-Ort-Terminen besteht grundsätzlich nicht. In keinem Falle können die Geschäftsräume von Gress Marketing ohne vorherige Terminabsprache besucht werden.
5.4 Gegenstand der Leistungspflichten von Gress Marketing, sind ausschließlich die vereinbarten Leistungen. Ein wirtschaftlicher Erfolg wird angestrebt, ist jedoch ausdrücklich nicht geschuldet. Gress Marketing-Websites werden gemäß der technisch und inhaltlich im Rahmen der angebotenen Tarifpakete abbildbaren Möglichkeiten für Suchmaschinen optimiert. Eine besondere Auffindbarkeit im Internet bzw. in Suchmaschinen kann nicht garantiert werden und ist nicht Teil des Leistungsumfangs. Gress Marketing wird die vertraglich geschuldeten Leistungen mindestens mit der im Verkehr üblichen Sorgfalt erbringen.
5.5 Die Verfügbarkeit der angebotenen Leistungen wird nur bis zur Schnittstelle in das Internet gewährleistet. Es können aber trotzdem Einschränkungen in der Verfügbarkeit entstehen, die außerhalb des Einflussbereiches von Gress Marketing  liegen.

6. Mitwirkung des Kunden 
Erfolg und Qualität sowie die zügige Fertigstellung der Website und eventueller Zusatzleistungen hängen stark von der Qualität und Pünktlichkeit der Mitwirkung des Kunden ab. Um einen für beide Seiten zügigen Ablauf zu gewährleisten, wird der Kunde die benötigten Daten und Informationen nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigungen umgehend  per E-Mail an info@gress-onlinemarketing.de übermitteln. Soweit die Website oder eine Zusatzleistung aufgrund vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nicht rechtzeitig fertiggestellt werden kann, hat dies keinerlei Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden, insbesondere nicht auf deren Beginn.

7. Domain und E-Mail 
7.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten zusätzlich, sofern Domains Gegenstand des Vertrages sind. Die unterschiedlichen Top-Level-Domains („Endkürzel“) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher, meist nationaler Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen der jeweiligen Organisation über die auch die jeweils aktuellen Richtlinien und Bedingungen zu erhalten sind. So weit. de-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten des Weiteren neben den DENIC-Domainbedingungen die Domainrichtlinien.
7.2 Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Domains wird im Verhältnis zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler im Namen des Kunden, nicht in eigenem Namen, tätig. Gress Marketing hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Nutzer beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden und/oder zugeteilte Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Nutzer beantragten Domains, soweit sie dem Nutzer zugeteilt wurden. Soweit einzelne Domains durch den Nutzer oder aufgrund verbindlicher Entscheidungen in Domainstreitigkeiten gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Nutzers auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain. Gress Marketing ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten Entgelte vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, einen etwaigen Verlust seiner Domain gegenüber Gress Marketing unverzüglich anzuzeigen. Beabsichtigt der Nutzer den Rückerwerb seiner Domain von einem Dritten, so ist er verpflichtet, Gress Marketing unverzüglich über die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Dritten zu unterrichten, Anfragen von Gress Marketing über den Stand der Verhandlungen mit dem Dritten zu beantworten und Gress Marketing das vorrangige Recht zum Rückerwerb für den Nutzer einzuräumen, wenn und soweit dies die Interessen des Nutzers nicht unbillig beeinträchtigt. Gress Marketing ist berechtigt, die Domain des Nutzers nach Beendigung des Vertrages freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Nutzers aus der Registrierung. Werden von Dritten gegenüber Gress Marketing Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzung geltend gemacht, ist Gress Marketing berechtigt, die Domain des Nutzers unverzüglich in die Pflege des Registrar zu stellen und die entsprechende Präsenz des Nutzers zu sperren. Der Nutzer muss vor der Beantragung einer Domain prüfen, ob eine Rechtsverletzung besteht. Mit der Bestellung der Domain gilt die Prüfung auf Rechte Dritter als durchgeführt. Der Nutzer ist verpflichtet unverzüglich auf eine Rechtsverletzung hinzuweisen, sobald der Nutzer die Rechte verliert. Eine Änderung der beantragten Domain nach der Registrierung bei dem jeweiligen Registrar ist ausgeschlossen. Bei Änderungswunsch der Domain wird nach Absprache & Bestätigung erneut eine Bearbeitungsgebühr erhoben.
7.3 Sofern ein gebuchter Gress Marketing,Tarif eine E-Mail-Funktionalität enthält, richten sich die Anzahl der E-Mail-Adressen, Speichergröße, maximale Empfangsgröße und Art des Zugangs zum E-Mail-Postfach nach der gebuchten Produktvariante. Der Kunde ist für alle von ihm bzw. über seine Zugangskennung produzierten Inhalte (E-Mails, Forenbeiträge, Mailinglisten-Beiträge etc.) selbst verantwortlich.

8. Haftung 
8.1 Gress Marketing, behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern, zu löschen und Verbesserungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig erscheinen und um Missbrauch zu verhindern. Ändern sich die technischen, rechtlichen oder kommerziellen Rahmenbedingungen und wird Gress Marketing, dadurch die vertragsgemäße Leistung hinsichtlich des Angebots oder eines Teils des Angebots wesentlich erschwert, kann Gress Marketing, die angebotenen Dienste ändern, einstellen oder nur gegen eine erhöhte Vergütung weiter anbieten.
8.2 Gress Marketing, wird den Kunden rechtzeitig über eine wesentliche Erschwerung in vorgenanntem Sinne informieren und entweder eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen oder die Änderung vornehmen bzw. die Leistung nach Ablauf einer angemessenen Ankündigungsfrist einstellen.
8.3 Die Änderungen gelten als genehmigt, soweit der Kunde ihnen nicht innerhalb eines Monats nach Ankündigung der Änderung schriftlich widerspricht oder den Vertrag kündigt. Gress Marketing, wird auf diese Frist und deren Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen.

9. Datenschutz 
Der Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages Daten über seine Person gespeichert, geändert und oder gelöscht und im Rahmen der Notwendigkeit an Dritte übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und oder Änderung einer Domain (Internetadresse) notwendig sind.

10. Zahlungsbedingungen 
Die Abrechnung der Gebühren beginnt mit der Konzeption der Website, spätestens jedoch 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages im Voraus nach der mit dem Kunden vereinbarten Preis-, Zahlungs- und Laufzeitoption. 

Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug fällig. Befindet der Auftraggeber sich in Verzug, ist die Gress Marketing, berechtigt, die Verzugszinsen zu berechnen, die mit 4 % über dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank liegen. Jede Mahnung wird mit 10 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Ein darüber hinaus gehender Schadensersatz -anspruch bleibt davon unberührt. Bei Verzug ist die Gress Marketing aufgrund von schuldhafter Nichtleistung trotz Möglichkeit, Fälligkeit und Mahnung des Gläubigers, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Sollte eine Zahlungsweise in der Betreuung vereinbart worden sein, die nicht der jährlichen Zahlungsweise entspricht, ist die Gress Marketing, im Falle eines Verzuges berechtigt, den gesamten Endbetrag einzufordern.

 11. Eigentumsvorbehalt

11.1 Die Leistungen, gelieferte Waren, Dienstleistungen und alle damit verbundenen Rechte, bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von der Gress Marketing,. Ist der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug, so ist die Gress Marketing, berechtigt, ohne Nach Fristsetzung, den Zugriff, die Nutzung oder Veröffentlichung, zum betreffenden Angebot, bis zum Eingang der Zahlung zu sperren oder zu untersagen.
11.1 Gress Marketing, bleibt auch nach Leistung des Auftraggebers alleiniger Eigentümer der Rechte an erstellten Skripten und Programmen usw. Der Anbieter räumt dem Kunden das ausschließliche Recht ein, die Webseite zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig an die Gress Marketing, entrichtet hat. Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Webseite insgesamt bzw. von Bestandteilen der Webseite im Internet. Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Webseite oder die vollständige Webseite in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen

12. Markenrechte / Copyrights 
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, alle rechtlichen Verantwortungen zu übernehmen, im Hinblick auf Urheberschutz, Jugendschutz, Presserecht und das „Recht am eigenen Bild“. Für vom Kunden beauftragte Veröffentlichungen sind nur Texte und Bilder zu veröffentlichen bzw. zur Veröffentlichung zur Verfügung zu stellen, an denen ein entsprechendes Nutzungsrecht besteht und zu denen das ggf. erforderliche Einverständnis abgebildeter Personen vorliegt. Das Copyright, Marken- und Urheberrecht auf alle durch Gress Marketing, erstellten Arbeiten verbleibt bei Gress Marketing.
12.2 Die Entwürfe, Reinzeichnungen und digitalen Daten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Gress Marketing, weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.
12.3 Gress Marketing, überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Kunden an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Kunden und Gress Marketing. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der offenen Forderungen durch den Kunden auf diesen über und sind auf die Dauer der Vertragslaufzeit beschränkt.
12.4 Gress Marketing, hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Gress Marketing, zum Schadensersatz.
12.5 Der Kunde überträgt Gress Marketing, das nicht ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht, die Firma des Kunden mit Website und Logo und entsprechender Verlinkung als Referenz zu Vertriebs- und Marketingzwecken zu verwenden (z.B. Online, in Broschüren, Veröffentlichungen).

13. Rechteübertragung 
13.1 Gress Marketing, kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen.
13.2 Zu einer Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist der Kunde nur nach vorheriger Zustimmung durch Gress Marketing berechtigt.

14. Haftung 
14.1 Der Kunde versichert, zur Nutzung und Weitergabe der von ihm bereitgestellten Daten (z.B. Texte, Fotos, Logos und Grafiken, etc.) berechtigt zu sein und die geltenden rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Der Kunde versichert zudem, dass die von ihm bereitgestellten Daten frei von Rechten Dritter sind und mit geltendem Recht vereinbar sind. Der Kunde trägt die volle Verantwortung und Haftung für die Inhalte seiner Website und stellt Gress Marketing vollumfänglich und der Höhe nach unbegrenzt von jeglichen wettbewerbs-, urheber-, namens- und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde ist verantwortlich für die auf seine Veranlassung hin vorgenommenen Änderungen an seiner Website. Gress Marketing trifft keinerlei Pflicht zur inhaltlichen Überprüfung der vom Kunden bereitgestellten Daten.
14.2 Die Impressumspflicht liegt beim Kunden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass sämtliche durch Geschäftsform, Tätigkeit oder sonstige Regelungen bedingte Impressums angaben einschließlich eventueller Änderungen in schriftlicher Form an Gress Marketing kommuniziert werden und er hat die korrekte Umsetzung stets zu überprüfen. Eventuell im Rahmen der Darstellung oder Nutzung der Website des Kunden benötigte Nutzungs- oder sonstige Geschäftsbedingungen, erweiterte Datenschutz- oder sonstige Erklärungen sind vom Kunden eigenständig zu erstellen und nicht Inhalt der von Gress Marketing angebotenen Leistungen.
13.3 Schadensersatzansprüche gegen Gress Marketing sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von Gress Marketing selbst oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Fristen für Gress Marketing zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
14.4 Der Höhe nach ist die Haftung von Gress Marketing beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
14.5 Die Haftung von Gress Marketing, für Mangelfolgeschäden aus dem Rechtsgrund der positiven Vertragsverletzung ist ausgeschlossen, wenn und soweit sich die Haftung desselben nicht aus einer Verletzung der für die Erfüllung des Vertragszweckes wesentlichen Pflichten ergibt.

15. Laufzeit und Kündigung 
15. Sofern ein Vertrag mit einer Tarif Laufzeit vereinbart wurde, hat eine Laufzeit von wahlweise 12 oder 24 Monaten, nachstehend „Grundlaufzeit“ genannt, die mit der Online-Schaltung der Website beginnt, spätestens jedoch 2 Monate nach Unterzeichnung des Vertrages. Eventuell zu Beginn gewährte Freimonate verschieben den Beginn der Grundlaufzeit entsprechend nach hinten. Der Vertrag verlängert sich automatisch um die gewählte Grundlaufzeit, wenn er nicht vorab mit einer Frist von einer Woche zum jeweiligen Laufzeitende im Voraus von einer der Parteien gekündigt wird.
15.2 Gress Marketing ist berechtigt das Kundenkonto mit der dazugehörigen Website stillzulegen, sofern die Entgelte trotz Fälligkeit innerhalb der Frist nicht bezahlt werden oder ein Verstoß nach § 8 vorliegt. Ferner ist Gress Marketing dazu berechtigt, die dazugehörige(n) Domain(s) bei der Vergabestelle löschen zu lassen.
15.3 Entspricht Gress Marketing  dem Wunsch eines Kunden, einen Vertrag vorzeitig zu beenden, so ist Gress Marketing zur Geltendmachung des bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwands berechtigt (mindestens in Höhe der standardmäßig geltenden Einrichtungsgebühr).

16. Maßgebliches Recht und Gerichtsstand 
16.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Gress Marketing, und dem Kunden sowie auf die Geschäftsbedingungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
16.2 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlands- und Auslandskunden gleichermaßen.
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Berlin.

17. Sonstige Bestimmungen 
17.1 Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht.
17.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gewollten am nächsten kommt.